Tagesanzeiger vom 03.10.17

Es ist gut, wenn die Politik den Spitälern Vorgaben macht. Doch dabei sollte sie keine ökonomischen Ziele verfolgen, sondern allein die Patientensicherheit.

Die Zürcher Regionalspitäler und Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) liegen im Streit. Es geht um eine Weichenstellung in der Gesundheitspolitik, die landesweit Wirkung haben wird. Was Zürich macht, wird erfahrungsgemäss von vielen Kantonen übernommen.

Heiniger will die Vorschriften für die Spitäler markant verschärfen. Bisher hatte er ihnen Mindestfallzahlen für eine Reihe von hoch spezialisierten Eingriffen vorgeschrieben; zum Beispiel durften Spitäler mit weniger als zehn Bauchspeicheldrüsenoperationen diese Eingriffe seit 2012 nicht mehr anbieten. Damit sollen Gelegenheitsoperationen durch unerfahrene Ärzteteams verhindert werden. Neu hat der Regierungsrat jetzt auch für häufige Operationen wie Hüft- und Kniegelenkprothesen oder Brustkrebs Mindestfallzahlen beschlossen. Und – ein Novum in der Schweiz – er macht nicht nur Vorgaben pro Spital, sondern auch pro Chirurg. Zum Beispiel muss ein Spital jährlich mindestens 50 Kniegelenke ersetzen und der einzelne Orthopäde mindestens 15, sonst verliert das Spital den Leistungsauftrag dafür. Mit der Folge, dass der Kanton diese Eingriffe bei den allgemein versicherten Patienten nicht mehr mitfinanziert. Der Gesundheitsdirektor argumentiert, dass es stets wichtig sei, dass der Chirurg und das ganze Operationsteam möglichst viel Erfahrung haben – unabhängig davon, ob es sich um einen komplexen oder einen einfachen Eingriff handelt.

Die Regionalspitäler wehren sich vor Gericht gegen die neuen Regeln. Mit den bisherigen konnten sie leben und sehen auch ein, dass komplexe Operationen in Zentrumsspitäler gehören. Hingegen sei es unnötig, auch alltägliche Operationen einzuschränken, da es kein Qualitätsproblem gebe. Die neuen Vorschriften würden die Bürokratie aufblähen und die Grundversorgung schwächen, monieren sie.

Das Budget möglichst tief halten

Die Argumente beider Seiten sind vor dem Hintergrund ihrer ökonomischen Interessen zu beurteilen. Diese sind bei den Regionalspitälern offenkundig: Sie wollen keine Leistungsaufträge verlieren, weil das weniger Patienten und weniger Einnahmen für sie bedeuten würde. Besonders hart kämpfen sie um orthopädische Operationen und die Übergewichtschirurgie – die lukrativsten unter den Spitalbehandlungen.

Aber auch der Gesundheitsdirektor hat, wenn auch weniger offensichtlich, finanzielle Interessen. Als bürgerlicher Politiker will er sein Budget möglichst tief halten. Die ersten Jahre seiner Amtszeit konnte Heiniger noch von den Spitalschliessungen seiner Vorgängerin profitieren. Verena Diener hatte das Zürcher Spitalwesen auf Effizienz getrimmt. Doch nun drohen die Kosten wieder aus dem Ruder zu laufen, der von Heiniger geförderte Wettbewerb unter den Spitälern hat zu einer Überversorgung geführt. Besonders deutlich zeigt sich das in der Orthopädie. Dass Heiniger gerade hier ansetzt, ist kein Zufall. Mit den Mindestfallzahlen will er eine Konzentration erzwingen.

Welche Vorgaben sind also sinnvoll? Die Frage sollte aus der Sicht der Patientinnen und Patienten beurteilt werden. Und diese ist grundsätzlich simpel: Ich lege mich lieber einem Chirurgen unters Messer, der die Operation schon 200-mal durchgeführt hat, als einem, der sie erst zum achten Mal macht. Die Teamleistung ist zwar unbestritten wichtig, gerade in der hoch spezialisierten Medizin. Doch entscheidend für den Erfolg eines jeden Eingriffs ist primär ein guter Chirurg, eine gute Chirurgin. Und deren Können nimmt mit der Erfahrung zu.

Ob es sich um hoch spezialisierte Medizin oder Grundversorgung, um stationäre oder ambulante Operationen handelt: Das Ziel muss also sein, zu verhindern, dass Chirurgen nur ab und zu mal einen bestimmten Eingriff machen.Um dieses Ziel zu erreichen, braucht man aber keine überbordende Bürokratie, wie sie der Zürcher Gesundheitsdirektor aufbaut. Es ginge auch schlanker. Ein Vorschlag mit zwei Massnahmen: Jeder Chirurg, jede Chirurgin muss die eigenen Operationszahlen publizieren. Und zehn Fälle sind die Mindestvorgabe für alle Eingriffe. So können sich die Patienten selber informieren, und die Spitäler müssen Ärzte mit ungenügender Leistung ausschliessen.